Die Bundesregierung einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen aufgelegt. Hierzu wurde die Webseite
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
eingerichtet. Dort können u. a. Informationen zur Antragstellung sowie FAQs eingesehen werden und die notwendige Registrierung und Antragstellung erfolgen. Der Bund stellt für dieses Programm 2,5 Mrd. € zur Verfügung. Die Förderung soll nach dem sogenannten „Windhund-Prinzip“ erfolgen.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt mit zwei Modulen:
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist ab dem 15.06.2021 möglich. Registrierte Veranstaltungen müssen für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2021 (bei bis zu 500 möglichen Teilnehmern) bzw. dem 01. August 2021 (bei bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern) und dem 31. März 2022 geplant sein.
Die Ausfallabsicherung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Ausfallabsicherung ist ab dem 15.06.2021 möglich. Registrierte Veranstaltungen müssen für den Zeitraum zwischen dem 01. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 geplant sein.
Es sind folgende Punkte zu beachten:
- Registrierungen und Anträge müssen durch den Veranstalter selbst erfolgen.
- Jede Veranstaltung muss vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden.
- Bevor Anträge gestellt werden können, ist neben der Registrierung auch eine Authentifizierung durch ein ELSTER Organisationszertifikat notwendig.
- Bei Beantragung einer Förderung von 100.000 Euro oder mehr bzw. bei allen Anträgen für Ausfallabsicherung muss ein prüfender Dritter (z. B. Steuerberater) die Angaben in den eingereichten Dokumenten überprüfen und bestätigen bevor diese dann vom Veranstalter im Rahmen der Antragstellung den Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragstellung muss spätestens 8 Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag registrierten) Veranstaltung erfolgen.