Leistungen
Das komplette Angebot für die Landwirtschaft
Das komplette Angebot für die Landwirtschaft
Wir kümmern uns um Ihre laufende Buchführung und die Gewinnermittlung zum Jahresende.
Dies gilt sowohl für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, als auch für angrenzende Unternehmensbereiche (z.B. Lohnunternehmen, erneuerbare Energien oder Ferien auf dem Bauernhof).
Unsere Mitarbeiter/innen erstellen Ihre Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung sowie den Jahresabschluss und übermitteln alle notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt.
Nach Möglichkeit kommt unsere Mitarbeiter/innen direkt zu Ihnen auf den Betrieb und bespricht mit Ihnen alle Auswertungen:
Auf Wunsch erstellen wir für Sie auch konsolidierte Auswertungen über mehrere Betriebe. So überblicken Sie jederzeit Ihre Unternehmungen.
Ihre Unterlagen können Sie uns dabei auch digital übergeben.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes vor Ort auf.
Ihnen ist es wichtig, dass Sie schnell einen Überblick über Ihre Zahlen haben?
Mit unserem einfachen und übersichtlichen Buchführungsprogramm Wiking können Sie die Buchführung selbst erledigen.
Der Ablauf ist folgender: Sie machen die laufende Buchführung. Unsere Mitarbeiter/innen kümmern sich dann um die notwendigen Abschlussbuchungen und die Erstellung der Gewinnermittlung.
Sprechen Sie uns an!
Das Steuerrecht hält für Landwirte viele Besonderheiten bereit. Viele Fragen in der laufenden Beratung beziehen sich auf Themenbereiche wie:
Profitieren Sie von unserer Erfahrungen aus 100 Jahren im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts.
Unsere Mitarbeiter/innen beraten Sie bei diesen Fragen kompetent und zuverlässig. Sie können sich so auf Ihre eigentliche Arbeit und die Betriebsentwicklung konzentrieren.
Am Ende zählt, was unter dem Strich übrig bleibt.
Daher fokussieren wir uns nicht nur auf Buchführung und Steuerberatung, sondern beraten unsere Mitglieder auch betriebswirtschaftlich von der Betriebsübernahme bis zur Hofübergabe.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel durch folgende Angebote:
Nicht selten vertritt die Finanzverwaltung zu steuerlichen Fragestellungen eine andere Auffassung. Wir prüfen Ihren Fall und begleiten Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen. Dabei greift Ihre Kanzlei vor Ort auf unser Expertenwissen zurück. Dieses ist in der Hauptgeschäftsstelle, genauer in der Steuerabteilung, gebündelt. Dabei bieten wir Ihnen:
Nutzen Sie das Wissen und die Schlagkraft des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes!
Damit Formulierungen für Sie keine negative Auswirkungen haben, prüfen wir für Sie:
Lassen Sie uns Ihre Verträge aus steuerlicher Sicht beurteilen, damit Sie mit gutem Gewissen unterschreiben können.
Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Hofübergabe vorzubereiten und die Betriebsführung in neue Hände zu übertragen.
Hier geht es uns darum, für die Hofübergeber, die neue im Betrieb aktive Generation und die weichenden Erben eine passende Lösung zu entwickeln.
Wir betrachten mit Ihnen folgende Punkte:
Verlieren Sie kein Geld durch einen zu späten Start oder die falsche Vorgehensweise.
Gehen Sie die nötigen Schritte und nutzen Sie unser praxisbewährtes Wissen für Ihre Unternehmensnachfolge.
Die Wahl der Rechtsform ist abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten, beeinflusst Ihre Haftung und bringt jeweils Vor- und Nachteile mit sich.
Wir unterstützen Sie bei dieser Entscheidung indem wir mit Ihnen:
Als Landwirt, der wesentliche Düngermengen auf seine Flächen ausbringt, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Feld-Stall-Bilanz zu erstellen, wenn Sie
Zusätzlich ist eine Stoffstrombilanz nötig, wenn Ihr Betrieb mehr als 50 Großvieheinheiten und einen Tierbesatz von 2,5 Großvieheinheiten pro ha aufweist. Das gilt auch für Tierhaltungsbetriebe, die mehr als 750 kg Stickstoff durch organischen Dünger von anderen Betrieben aufnehmen.
Bei Bedarf erstellen wir diese Bilanzen für Sie.
Der Notfallordner sichert beim Ausfall einer Führungskraft die Arbeitsfähigkeit Ihres Unternehmens. Dadurch können Mitarbeiter/innen schnell die Arbeit fortsetzen.
Er enthält Angaben zu betrieblichen Daten, Vollmachten und Verpflichtungen:
Der Notfallordner ist ein Produkt des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes und der SHBB.
Dabei haben wir uns mit verschiedenen berufsständischen Organisationen und Einrichtungen abgestimmt.
Nutzen Sie diese durchdachten und geprüften Leitlinien für Ihr Unternehmen.