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Auswirkungen auch im Landwirtschaftlichen Buchführungsverband – Gesetzliche Steuerberatergebühren steigen

Stand:
Thematik: LBV Unternehmensverbund aktuell

Steuerberater sind bei der Abrechnung ihrer Leistungen in der Regel an die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung gebunden. Erstmals seit acht Jahren hat der Gesetzgeber zum 1. Juli 2020 die Vergütungssätze erhöht und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Die wesentlichen Gebührenänderungen, die der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Juli 2020 in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgenommen hat, betreffen:

  • Erhöhung der Wertgebühren, das heißt aller Gebührentabellen um zwölf Prozent,
  • Erhöhung der Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen,
  • Erhöhung des Höchstsatzes für die Lohnbuchführung von 25 auf 28 Euro pro Abrechnung,
  • Erhöhung der Obergrenze der Zeitgebühr von 140 auf 150 Euro pro Stunde.

 

Besonderheiten im Landwirtschaftlichen Buchführungsverband

Die meisten Steuerberater in Deutschland sind bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die gesetzliche StBVV gebunden. Aufgrund der besonderen Rechtsform eines durch die land- und forstwirtschaftlichen Mitglieder getragenen wirtschaftlichen Vereins hat der landwirtschaftliche Buchführungsverband eine eigene, in der Vereinssatzung verankerte Gebührenordnung. Diese wurde durch Beschluss des Delegiertenausschusses letztmalig in drei Schritten von 2015 bis 2017 angepasst.

Für wesentliche Grundleistungen wie Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung beinhaltet die Gebührenordnung eigene Tabellen zur Berechnung der Gebühren nach der Geldbewegung und der Betriebsfläche. Für andere Leistungen, wie die Erstellung der Einkommensteuererklärung, nimmt die verbandseigene Gebührenordnung Bezug auf die gesetzliche StBVV, legt aber den Ansatz niedriger Zehntel- oder Stundensätze fest. Für wieder andere Leistungen, wie zum Beispiel die Lohnbuchführung oder verschiedene steuerliche Sonderarbeiten, übernimmt die Gebührenordnung des landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes vollumfänglich die Regelungen der StBVV. Damit hat die Anpassung teilweise auch unmittelbare Auswirkungen für die Mitglieder des Buchführungsverbandes.

Sämtliche Leistungen, die von den Steuerberatungs- Tochtergesellschaften innerhalb des LBV Unternehmensverbundes erbracht werden, fallen direkt in den Geltungsbereich der gesetzlichen StBVV. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Juli 2020, dem Tag des lnkrafttretens der neuen Gebührenvorschriften, für danach neu erteilte Aufträge. Bei einer schriftlichen Vereinbarung der Auftragserteilung oder einer Pauschalvereinbarung gilt das neue gesetzliche Gebührenrecht ab dem 1. Januar 2021. Mit der Anhebung der Gebühren wird die Leistungsfähigkeit Ihrer Bezirks- und Beratungsstelle auch für die Zukunft sichergestellt.

 

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