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Entscheidung der EU zur Einkommens- und Steuerglättung für Land- und Forstwirte steht noch aus – Steuerglättung

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Land & Wirtschaft hatte in Ausgabe 1/2017 ausführlich über die Gesetzesneuregelung zur Einführung einer Nivellierung zeitlicher Schwankungen land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte berichtet. Wir hatten darauf hingewiesen, dass das Gesetz zwar offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, die Neuregelungen aber erst dann wirksam werden können, wenn die Kommission der Europäischen Union festgestellt hat, dass die deutsche Gesetzesregelung EU-rechtskonform ist.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben aus Juli 2017 darauf hingewiesen, dass der erforderliche Beschluss der EU-Kommission noch aussteht und daher alle unter die Neuregelung fallenden Einkommensteuerbescheide 2016 zunächst ohne Anwendung der Tarifglättung veranlagt werden. Die betroffenen Steuerbescheide werden aber allesamt unter Nachprüfungsvorbehalt gestellt, sodass im Falle einer Zustimmung der EU-Kommission eine nachträgliche Korrektur der Einkommensteuerbescheide erfolgen kann.

Auch bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe von Land & Wirtschaft lag die Verlautbarung der EU-Kommission noch nicht vor.