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Entwarnung für Tierhaltungskooperationen – Gesetzgeber lenkt ein

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Thematik: Einzelartikel der Journale

In Ausgabe 3/2019 hatte Land & Wirtschaft darüber berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen der Grundsteuerreform die gesetzlichen Grundlagen für Tierhaltungskooperationen aufheben wollte. Die betroffenen Tierhaltungsbetriebe hätten dadurch ihren landwirtschaftlichen Status verloren, verbunden mit der Einordnung als Gewerbebetrieb und damit dem Wegfall der Umsatzsteuerpauschalierung sowie weiterer steuerlicher und außersteuerlicher Regelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Die Bundesländer haben diese Gesetzesänderung über den Bundesrat verhindert. Es bleibt zwar dabei, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Tierhaltungskooperation im Bewertungsgesetz im Zuge der Grundsteuerreform mit Ablauf des Jahres 2024 wegfallen. Die Koalitionsfraktionen haben sich aber auf Druck des Bundesrates verständigt, dass die Regelungen für Tierhaltungskooperationen nun in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Damit ist sichergestellt, dass sie auch über das Jahr 2024 hinaus Bestand haben.

Die Vorschrift wird im Bereich der Landwirtschaftlichen Alterskasse an den europäischen Rechtsrahmen angepasst. Mangels Differenzierung der Sozialversicherungssysteme in anderen Staaten wird aus Gleichbehandlungsgründen auch die Versicherungspflicht eines hauptberuflichen Landwirts in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden sämtliche Gesetzesverweise angepasst. Dadurch wird sichergestellt, dass auch ab dem Jahr 2025 insbesondere die Umsatzsteuerpauschalierung für Tierhaltungskooperationen anwendbar bleibt.

Die entsprechenden Änderungen im Einkommensteuergesetz haben im Jahressteuergesetz 2019 Berücksichtigung gefunden.

 

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