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EU-Kommission lässt nicht locker – Umsatzsteuerpauschalierung auf dem Prüfstand

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Etwa zwei Drittel der deutschen Land- und Forstwirte wenden aktuell die Umsatzsteuerpauschalierung an. Diese Vereinfachungsregelung ist der EU-Kommission weiterhin ein Dorn im Auge. Die Bundesregierung hatte bereits im Mai 2018 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Frage der Zulässigkeit der deutschen Gesetzesregelungen Stellung genommen. Nun fordert die EU Deutschland erneut auf, die Umsatzsteuerpauschalierung mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen.

Über die äußerst kritische Haltung der EU-Kommission gegenüber der deutschen Umsatzsteuerpauschalierung hatte Land & Wirtschaft zuletzt in Ausgabe 2/2018 berichtet. Die Bundesregierung sah in ihrer Stellungnahme die Pauschalierung als rechtskonform an. Mit Schreiben aus Januar 2019 fordert die EU-Kommission Deutschland erneut auf, die Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Laut Pressemitteilung ist die Kommission der Auffassung, dass die Umsatzsteuerpauschalierung nur für Landwirte zulässig sei, bei denen die Anwendung der normalen Umsatzsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen würde. Der Anwenderkreis der Pauschalierung in Deutschland sei zu weit ausgedehnt worden und infolgedessen könnten Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt auftreten. Aus diesem Grund müsse die Umsatzsteuerpauschalierung gegenüber dem jetzigen Umfang eingeschränkt werden.

Reagiert Deutschland auf die Aufforderung der EU-Kommission nicht, kann die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden. Land & Wirtschaft wird über die Rechtsentwicklung weiter berichten.