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Jahresabschlüsse 2017/18 – Anpassung der Bewertung von Vieh und Vorräten

Stand:
Thematik: Betriebswirtschaft

Der betriebswirtschaft liche Jahresabschluss soll die Vermögens- und Erfolgslage eines landwirtschaftlichen Betriebes unabhängig von steuerlichen Wahlrechten und Besonderheiten möglichst zutreffend wiedergeben. Unternehmer, Kreditinstitute und Geschäftspartner erhalten hierdurch einen guten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des abgelaufenen Wirtschaftsjahres.

Bestands- und Bewertungsänderungen der Bilanzposten Tiervermögen, Feldinventar und Vorräte können den Wirtschaft serfolg maßgeblich beeinflussen, wenn sich die Mengen und/oder deren Bewertung von einem Bilanzstichtag zum nächsten erheblich verändern. Der Landwirtschaft liche Buchführungsverband überprüft daher jährlich die Wertansätze und empfi ehlt bei Bedarf Anpassungen der Bewertungsstandards.

Die steuerliche und betriebswirtschaft liche Bewertung von Tieren und Vorräten erfolgt in der Landwirtschaft in der Regel mit standardisierten Wertansätzen. Das Buchführungsprogramm WIKING stellt betriebswirtschaft - liche Standardwerte für fast alle Tierarten und Vorräte bereit, die jährlich überprüft und gegebenenfalls an veränderte wirtschaft liche Rahmenbedingungen angepasst werden. Ein Standardwert wird nur dann geändert, wenn der aktuelle Wert um mehr als fünf Prozent vom Vorjahreswert abweicht. Einen Auszug der aktuellen Änderungen der standardisierten Wertansätze für Tiere und Vorräte enthält die beigefügte Tabelle. Eine Übersicht mit sämtlichen Standardwerten finden Sie auf der Homepage des Buchführungsverbandes unter www.lbv-net.de

In der laufenden Abschlusssaison gibt es für die Bilanzstichtage 30. April und 30. Juni 2018 für den Betriebszweig Rindvieh überwiegend Bewertungsaufschläge – je nach Geschlecht und Altersklasse zwischen zehn Euro pro Tier bei männlichen Kälbern und bis zu 120 Euro pro Tier bei Schlacht- und Mastkühen. Für Schweine werden Bewertungsabschläge zwischen fünf Euro pro Ferkel und zehn Euro pro Mastschwein empfohlen.

Mit Ausnahme von Weizen ist für alle Getreidearten ein höherer Wertansatz im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Bei den Ölfrüchten liegt die Standardbewertung um sechs Euro pro Dezitonne und bei Speisekartoff eln um neun Euro pro Dezitonne unter dem jeweiligen Vorjahrswert.

 

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