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Landwirtschaftliche Jahresabschlüsse 2015/16 – Veränderungen bei der betriebswirtschaftlichen Bewertung

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen Betriebswirtschaft

Der betriebswirtschaft liche Jahresabschluss soll die Vermögens- und Ertragslage eines landwirtschaft lichen Betriebs unabhängig von steuerlichen Wahlrechten und Besonderheiten möglichst zutreff end widerspiegeln. Unternehmer, Kreditinstitute und Geschäft spartner erhalten hierdurch einen guten Einblick in die wirtschaft lichen Verhältnisse. Um diese Transparenz zu verbessern, sind von Zeit zu Zeit auch bei der Bewertung methodische Veränderungen sowie Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen erforderlich.

 

Grund und Boden

Die aktuellen betriebswirtschaft lichen Jahresabschlüsse erfahren eine grundlegende Veränderung bei der Bewertung von land- und forstwirtschaft lich genutztem Grund und Boden, der bereits vor dem 1. Juli 1970 zum Betrieb gehörte. Vor 1970 wurde land- und forstwirtschaft lich genutzter Grund und Boden in der Regel weder steuerlich noch betriebswirtschaft lich bilanziert und Gewinne aus dem Verkauf dieser Flächen unterlagen nicht der Besteuerung. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit Gewerbebetrieben mussten nach einer Gesetzesänderung ab dem 1. Juli 1970 auch land- und forstwirtschaft liche Flächen mit in das steuerliche Anlagevermögen und die steuerliche Gewinnermittlung einbezogen werden. Die Aufnahme der Grundstücke in die Steuerbilanzen erfolgte damals ohne Gewinnauswirkungen. Der Steuergesetzgeber schrieb relativ hohe pauschale Wertansätze für diese Flächen in Abhängigkeit von ihrer Bodengüte vor, die lange Zeit weit über den tatsächlichen Marktwerten landwirtschaft licher Grundstücke lagen. Für die betriebswirtschaft lichen Jahresabschlüsse reduzierte man diese Flächenwerte deshalb auf ein Viertel der steuerlichen Werte. Nach dem starken Anstieg der Bodenpreise in jüngster Zeit sind diese reduzierten Wertansätze wirklichkeitsfern geworden. An deren Stelle treten in Zukunft deshalb auch in den betriebswirtschaft lichen Jahresabschlüssen die vollen steuerlichen Werte. Im Jahresabschluss des Übergangsjahres wird der Anpassungsbetrag vom bisherigen 25-prozentigen zum vollen steuerlichen Wertansatz des Grund und Bodens in einem gesonderten Eigenkapitalposten ohne Gewinnauswirkung ausgewiesen. Einige Betriebe hatten die Werte für den oben genannten Grund und Boden bereits im letzten Wirtschaft sjahr mit Auslaufen der Milchquotenregelungen an die vollen steuerlichen Werte angepasst. Für alle übrigen Betriebe werden die Anpassungen ab dem Wirtschaft sjahr 2015/16 vollzogen.

 

Selbsterzeugte, zum Verbrauch bestimmte Vorräte

Neu aufgenommen wurde in den betriebswirtschaft lichen Jahresabschlüssen des Wirtschaft sjahres 2015/16 ein genereller Bilanzausweis derjenigen selbst erzeugten Vorräte, die im Betrieb verbraucht, das heißt nicht veräußert werden. Steuerlich besteht für diese Vorräte ein Bilanzierungswahlrecht. Hierzu zählen insbesondere die Vorräte von Mais- und Grassilage. Man konnte sie bereits in der Vergangenheit als separate Vermögensposten in der Bilanz auff ühren. Die Praxis machte nur selten davon Gebrauch, da die Bestände zu den üblichen Bilanzstichtagen im Frühjahr und Sommer überschaubar waren und selbst erzeugte Futtermittel üblicherweise auch nicht verkauft wurde. Mit zunehmender ganzjähriger Stallhaltung haben diese selbsterzeugten und zum Verbrauch im eigenen Betrieb bestimmten Vorräte an wirtschaft licher Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund erfasst die Inventur in diesem Jahr erstmalig diese Bestände. Damit die Verfahrensänderung Auswertungen und Kennzahlen nicht verfälscht, werden die neu erfassten Posten des Umlaufvermögens zum Bilanzstichtag durch eine Anpassung des Eigenkapitals ausgeglichen. Auswirkungen auf den betriebswirtschaft lichen Gewinn des Wirtschaft sjahres ergeben sich dadurch bei diesen Positionen nicht.

 

Tiere und Vorräte

Die steuerliche und betriebswirtschaft liche Bewertung von Tieren und Vorräten erfolgt in der Landwirtschaft in der Regel mit standardisierten Wertansätzen. Das Buchführungsprogramm WIKING stellt betriebswirtschaft - liche Standardwerte für fast alle Tierarten und Vorräte bereit. Diese werden jährlich überprüft und gegebenenfalls an veränderte wirtschaft liche Rahmenbedingungen angepasst. Anders als die erstmalige Erfassung von im Betrieb selbst erzeugten und zum eigenen Verbrauch bestimmten Futtermitteln wirkt sich die laufende Anpassung der Wertansätze zum Bilanzstichtag auf den betriebswirtschaft lichen Gewinn aus. Einen Auszug der aktuellen Änderungen dieser Standardwerte enthält die nachfolgende Tabelle.