Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Jahr 2025 von aktuell 12,41 € auf 12,82 € an. Einen entsprechenden Vorschlag der Mindestlohn-Kommission vom 26. Juni 2023, der eine Mindestlohnanpassung für die Jahre 2024 und 2025 enthielt, hatte die Bundesregierung per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Arbeitgeber müssen die neue Mindestlohnhöhe in allen Branchen berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne Ausnahme anzuwenden ist. Allerdings haben Arbeitgeber zu prüfen, ob es für ihre Branche Tarifverträge mit Löhnen gibt, die höher sind als der gesetzliche Mindestlohn.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht eine turnusmäßige Anpassung des 2015 in Deutschland eingeführten Mindestlohns vor. Dazu hat der Gesetzgeber die unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet, die prüft, welche Höhe des Mindestlohns angemessen ist, um einerseits Beschäftigung nicht zu gefährden und fairen Wettbewerb zu ermöglichen und anderseits einen Mindestschutz für Arbeitende sicherzustellen.
Die Mindestlohnkommission besteht neben dem Vorsitz zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen werden. Zudem gibt es zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Der nächste Vorschlag der Mindestlohnkommission wird Ende Juni 2025 erwartet.
Mit der Anpassung des Mindestlohns wird sich ab 2025 aufgrund der dynamischen Ausgestaltung auch die Verdienstgrenze für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhöhen. Nach der im Sozialgesetzbuch festgelegten Formel steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs im Jahr 2025 von derzeit 538 € auf 556 € an.
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