Grundsteuer Spezial
Unternehmens- und Steuerberatung für Unternehmer
Unternehmens- und Steuerberatung für Unternehmer
Seit Anfang 2022 erfolgt bundesweit eine Neubewertung des gesamten inländischen Grundbesitzes. Alle Eigentümer von Grundbesitz sind verpflichtet, für jedes einzelne Grundstück eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabe soll nach einer Fristverlängerung nun nicht mehr bis zum 31.10.2022, sondern allgemein bis zum 31.01.2023 erfolgen.
Auf Basis der Neubewertung werden die Grundsteuermessbeträge festgesetzt, die den Städten und Gemeinden als Grundlage für die Steuerfestsetzung dienen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann anhand der neuen Werte berechnet.
Für die Erstellung der Grundsteuererklärung benötigen Steuerpflichtige die Grundstücksflächen, Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen ihrer Grundstücke. Diese Informationen lassen sich auf speziellen Internetseiten der Bundesländer abrufen. Wir haben die Links für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Fragen rund um die neue Grundsteuer beantwortet das Bundesministerium der Finanzen ausführlich im Internet. Auch diese FAQ-Liste finden Sie in unserer Linksammlung
Ein Glossar mit Defintionen zu Grundstücken und Gebäudearten finden Sie hier.